POWTECH 2017 – 60 Prozent Förderung für junge innovative Unternehmen

POWTECH - Messe für mechanische Verfahrenstechnik, Handling und Analytik von Pulver und Schüttgütern
POWTECH - Messe für mechanische Verfahrenstechnik, Handling und Analytik von Pulver und Schüttgütern

Die POWTECH ist weltweit die führende Messe für mechanische Verfahrenstechnik, Handling und Analytik von Pulver und Schüttgütern. Zur POWTECH 2017 fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die Messebeteiligung junger innovativer Unternehmen aus Deutschland.

In 2016 kamen über 16.000 Fachbesucher aus aller Welt zur POWTECH nach Nürnberg, um sich über neueste Verfahren und Technologien zu informieren. Messe – oder Branchenneulingen, also jungen und innovativen Unternehmen aus Deutschland, bietet die Messe ein besonderes Plus: Sie können bei ihrem Messeauftritt auf die Unterstützung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie – BMWi bauen.

Seit Mitte 2007 unterstützt das BMWi die Beteiligung solcher Unternehmen an ausgewählten, internationalen Leitmessen in Deutschland. Das Programm soll das Exportgeschäft und damit zugleich den Standort Deutschland stärken. Für die geförderte Teilnahme am Gemeinschaftsstand für junge innovative Unternehmen sind laut Veranstalter NürnbergMesse noch wenige Plätze vorhanden. Die bereits gemeldeten Aussteller präsentieren verschiedenste Innovationen vom Verschleißschutz für Anlagenkomponenten bis hin zu Industrierührwerken.

Der von der NürnbergMesse organisierte Gemeinschaftsstand wird vom AUMA – Ausstellungs- und Messeausschuss der deutschen Messewirtschaft unterstützt. Nach den gültigen Richtlinien werden 60 Prozent Förderung für junge innovative Unternehmen mit bis zu 7.500 Euro oder einer Kostenübernahme von bis zu 60 Prozent vom BMWi gefördert. Dies schließt Leistungen wie Standfläche, Grundmöblierung, Beleuchtung, Strom, Reinigung, Versicherung, Kommunikationspaket und AUMA – Gebühr ein.

Förderungsfähig sind Unternehmen, die produkt – und verfahrensmäßige Neuentwicklungen vorstellen, ihren Sitz und Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland haben, die jeweils gültige EU – Definition für ein kleines Unternehmen erfüllen und jünger als zehn Jahre sind.

Weitere Informationen gibt es hier.