Folieneinsatz als Primärverpackung

Die lebensmittelrechtliche Konformität der Stretchfolie wurde durch ein renommiertes Prüfinstitut bestätigt.
Die lebensmittelrechtliche Konformität der Stretchfolie wurde durch ein renommiertes Prüfinstitut bestätigt.

Das Stretchfoliensortiment der DUO PLAST AG, Lauterbach, zur Palettensicherung in der Lebensmittelindustrie wurde erweitert. Seit Kurzem steht die Duo-Food-Contact-Folie, die speziell für den direkten Kontakt mit Lebensmitteln entwickelt wurde, in verschiedenen Varianten zur Verfügung.

DUO PLAST erhielt 2011 als einer der ersten Folienhersteller in Europa eine lebensmittelrechtliche Konformitätserklärung nach EU-Verordnung 10/2011 für die Stretchfolie Duo-Food-Contact. Diese wird darüber hinaus nach strengsten Hygienerichtlinien im Rahmen des globalen Standards BRC/IoP produziert. Aktuell präsentierte das Unternehmen weitere Varianten, die die strengen Grenzwerte einhalten.

Neben der bereits existierenden Stärke 15 μm steht sie nun auch in den Stärken 12, 17, 20 und 23 μm zur Verfügung. Darüber hinaus bietet sie der Hersteller stark haftend oder als patentierte DDK-Variante an. Zusätzlich zur standardmäßig transparenten Stretchfolie kann das Contact-Sortiment auf Wunsch auch blau-transluzent eingefärbt werden.

Die Folie wurde für den Einsatz als Primärverpackung entwickelt und hat somit den zusätzlichen Vorteil, dass die bisherigen Primärverpackungen reduziert oder komplett ersetzt werden können. Dank der Einfärbung ist sofort erkennbar, ob Rückstände der Stretchfolie auf den Lebensmitteln haften geblieben sind.

Duo-Food-Contact-Folie ist eine geblasene Stretchfolie und verfügt über eine extreme Dehn- und Weiterreißfestigkeit. Dadurch lässt sich die Folienstärke reduzieren, was wiederum signifikante Materialeinsparungen erlaubt. Ihre Hafteigenschaften und Rückhaltekräfte ergeben einen festen Folienverbund und erhöhen die Transportsicherheit deutlich.